Weiter Maskenpflicht im Haus
Die vhs macht von ihrem Hausrecht Gebrauch, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu schützen. Die Maskenpflicht besteht weiterhin im Haus bei Unterschreitung von 1,5 Metern Abstand. Die Maske kann im Klassenraum am Sitzplatz abgenommen werden. Es entfällt die 3G-Nachweispflicht.