Bildungs- und Teilhabepaket für Schüler:innen unter 18 Jahren
Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht es Schüler:innen unter 18 Jahren, die Unterstützungsleistungen über das JobCenter (Hartz IV) oder das Sozialamt beziehen, an Bildungs- und Freizeitveranstaltungen teilzunehmen. Die Höhe der Unterstützung beträgt 10 EUR monatlich bzw. 120 EUR jährlich.
Auch für Veranstaltungen der VHS können Sie diese Finanzierungsmöglichkeit nutzen.
So beantragen Sie die Unterstützung:
Empfänger:innen von Hartz IV
Leistungsempfänger:innen beantragen die Finanzierung bei Ihrem JobCenter. Dieses genehmigt die Leistung und rechnet direkt mit uns ab.
Empfänger:innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag
Empfänger:innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag können die Anträge beim Kreissozialamt stellen.
Hierbei können Sie wählen, ob Sie selbst die Kosten zuerst übernehmen und sich den Betrag im Anschluss erstatten lassen, oder ob das Kreissozialamt direkt mit uns abrechnet.
Empfänger:innen von Sozialgeld nach SGB XII
Empfänger:innen von Sozialgeld nach SGB XII stellen den Antrag direkt bei ihrem örtlichen Sozialamt. Dieses stellt Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung und rechnet direkt mit uns ab.