Bildungsurlaube an der VHS
Wir führen in unterschiedlichen Bildungsbereichen Bildungsurlaube nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW durch. Diese sind im Programmheft mit "BU" gekennzeichnet. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.
Das Recht auf Weiterbildungsurlaub
Arbeiter und Angestellte (keine Auszubildende und Beamte) in Nordrhein-Westfalen haben in Betrieben und Dienststellen ab zehn Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der politischen oder beruflichen Weiterbildung. Der Anspruch erstreckt sich auf 5 Tage pro Jahr. Während dieser Zeit wird das volle Arbeitsentgelt weitergezahlt. Auch Arbeitslose, Hausfrauen und Rentner können an Bildungsurlaubsveranstaltungen teilnehmen.
Leitfaden „Der Weg zum Bildungsurlaub“ (inkl. Musterschreiben am Ende)
Was Sie beachten müssen
Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mindestens 6 Wochen vor Beginn des Seminars beim Arbeitgeber schriftlich eingegangen sein.
Damit der Antrag fristgerecht beim Arbeitgeber eingeht, sollten Ihre Unterlagen bereits 7 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss den Empfang quittieren.
Infos und Seminarunterlagen erhältlich unter 02373 / 94713-0
Wichtige Information für Teilnehmende aus anderen Bundesländern
Jedes Bundesland hat ihre eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Bildungsurlauben. Da wir auch zahlreiche Teilnehmende aus anderen Bundeländern haben, sind wir selbstverständlich bestrebt, auf Nachfrage unsere Bildungsveranstaltungen auch dort genehmigen zu lassen. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, da ggf. dieses Verfahren etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bitte beachten Sie hierzu:
Eine Garantie für die Genehmigung der Veranstaltungen in anderen Bundesländern kann leider nicht übernommen werden. Manche Bundesländer erheben eine Gebühr für die Genehmigung von Bildungsveranstaltungen. Ggf. müssen wir Ihnen diese Gebühr in Rechnung stellen. Wir informieren Sie selbstverständlich im Vorfeld über diese Kosten.