Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VHS Menden-Hemer-Balve

Stand: Februar 2022

1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.
(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax 02373/9471380, E-Mail: info@vhs-mhb.de). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
 

2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der VHS zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die VHS das Vertragsangebot abgelehnt hat. Voraussetzung sind vollständige Angaben mit Klarname und ladungsfähiger Adresse.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der VHS eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden. Es gilt hierbei die Erlaubnis zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren mit nachfolgend aufgeführtem Lastschriftmandat: Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Zahlungsempfänger: VHS Menden-Hemer-Balve, Untere Promenade 28, 58706 Menden Gläubiger-Ident.Nr: DE12VHS00000187060 Mandatsreferenz: Wird von der VHS vergeben Hiermit ermächtige ich den Zahlungsempfänger VHS Menden-Hemer-Balve, einmalig die zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (2) und (4) nicht berührt.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
(7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den "zahlungspflichtig buchen"-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.
(8) Die Nutzung der Barzahlung setzt eine persönliche Anmeldung in einer der Zweigstellen der VHS voraus.

3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Per-son (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(4) Die VHS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist die Vertragspartnerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der VHS auszuweisen. Geschieht das aus von der Vertragspartnerin zu vertretenden Gründen nicht, kann die Vertragspartnerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

4. Veranstaltungstermin, Gebühr und Ermäßigungen
(1) Die Veranstaltungsgebühr wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Die Gebühr wird zum in der Anmeldebestätigung ausgewiesenen Termin abgebucht. Bei persönlicher Anmeldung mit Barzahlung wird der Betrag sofort erhoben.
(3) Sie erhalten nachfolgend aufgeführte Gebührenermäßigungen oder Zuschüsse: Bezieherinnen von SGB II und SGB XII-Leistungen: Die VHS Menden-Hemer-Balve zahlt an Kursteilnehmerinnen, die Bezieherinnen von SGB II oder SGB XII – Leistungen sind, einen Zuschuss zu den Teilnehmergebühren. Dieser Zuschuss wird nur im Rahmen des Haushaltsplans gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Zuschussfähige Kosten: Bezuschusst wird ein Kurs pro Semester. Ausgenommen von der Bezuschussung sind einige berufsbezogene Qualifizierungen, Exkursionen, Besichtigungen, Studienfahrten, Studienreisen und Einzelveranstaltungen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der jeweiligen Kursgebühr. Nach Abschluss des jeweiligen Kurses wird der Zuschuss nur dann gewährt, wenn Kursteilnehmerinnen mindestens an 80 % des Kurses teilgenommen haben. Zuschüsse von anderen Stellen sind von den zuschussfähigen Kosten abzusetzen. Antragsverfahren: Der Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses ist vor Beginn des jeweiligen Kurses auf einem Antragsformular zu stellen, welches in den Anmeldesekretariaten erhältlich ist. Dem Antrag sind Nachweise über das Vorliegen von SGB II oder SGB XII beizufügen. Der Zuschuss wird bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Kursabschluss ausgezahlt. NRW-Ehrenamtskarten: Inhaberinnen der Ehrenamtskarte NRW erhalten je Kurs eine Gebührenermäßigung von 10 % auf die jeweilige Teilnehmergebühr. Eine Kopie der Ehrenamtskarte muss der Anmeldung beigefügt werden. Bildungsscheck: Über den Bildungsscheck erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihrer Weiterbildung von 50 % der Weiterbildungskosten. Voraussetzung ist die Anspruchsberechtigung. Der Bildungsscheck kann nur dann abgerechnet werden und die Ermäßigung gewährt werden, wenn der Kurs durch den Teilnehmenden nicht abgebrochen wird und die zur Abrechnung notwendige Teilnahmedauer nachgewiesen ist. Andernfalls schuldet der Teilnehmende den Kursbeitrag in voller Höhe. Termine zur Beratung und Ausstellung von Bildungsschecks vereinbaren Sie bitte unter: 02373/94713-0 Ermäßigung „Junge VHS“: Bei Teilnahme mehrerer eigener Kinder am gleichen Kurs beträgt die Gebühr ab dem zweiten Kind 50 % (ggf. zzgl. Material- und sonstiger Seminarkosten) Sonstige individuelle Ermäßigungen: Bei Vorliegen besonderer Härtefälle kann ein Antrag auf Ermäßigung bei der Volkshochschulleitung gestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die finanziellen Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabegesetzes zu nutzen.

5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspartnerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.
(2) Die VHS kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(4) Die VHS ist berechtigt, Änderungen der Kursmodalitäten, insbesondere die Umstellung auf eine digitale Kursdurchführung, aus Gründen des Infektionsschutzes vorzunehmen, sofern diese den Kern der Veranstaltung beziehungsweise das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

6. Nutzung der Videofunktion bei Online-Kursen
(1) Bei der Teilnahme an Kursen, welche im Onlineformat stattfinden, wird die Nutzung der Web-Kamera zur besseren Verständigung und Teilnahme am Kurs vorausgesetzt. Ausnahmen seitens der VHS sind möglich.
(2) Die Nutzung der Web-Kamera und das Einschalten derselben ist verpflichtend, soweit der Kurs zum Gesundheitsschutz der Teilnehmenden dies unbedingt erfordert. Unabdingbar ist dies bei Gesundheitskursen, Sportkursen und Kursen mit besonderer Personengefährdung, bei denen zur Kontrolle der Übungsausführung und zu Korrekturzwecken Sicht des Kursleiters auf die Teilnehmenden erforderlich ist.
(3) Technische Probleme sind spätestens bei Kursbeginn beim Kursleiter anzuzeigen und glaubhaft zu machen.
(4) Wird die Kamera trotz Aufforderung des Kursleiters nicht eingeschaltet, kann der Kursleiter den Teilnehmenden bis zur Freischaltung der Web-Kamera von der Teilnahme ausschließen.

7. Rücktritt und Kündigung durch die VHS
(1) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht.
(2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird die Gebühr nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.
(3) Die VHS wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. die vorab entrichtete Gebühr innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.
(4) Die VHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der VHS,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die VHS die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

8. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird die Gebühr nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin wertlos ist.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.
(5) Kündigungen im Vorfeld des Veranstaltungsbeginns: Wenn Sie an der Teilnahme zu einer Veranstaltung verhindert sind, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Hierfür muss Ihre Kündigung schriftlich und rechtzeitig bei der VHS (nicht bei der Kursleiterin) eingehen. Leider müssen wir den Aufwand und die Kosten, die durch Kündigungen entstehen, als Bearbeitungsgebühr an Sie weitergeben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den nachfolgenden Regelungen Kurse, bei denen Kursmaterial von Seiten der VHS beschafft wird, ein Rücktritt nach der im Kurs angegebenen Anmeldefrist zur Folge hat, dass dieses Kursmaterial in Rechnung gestellt wird. Kündigungsfristen und Gebühren: Bei Kursen, Tages-, Wochen- oder Wochenendseminaren: bis zu 10 Tagen vor Beginn 6 Euro, danach – es sei denn, Sie stellen eine Ersatzteilnehmerin – müssen Sie die volle Gebühr bezahlen, - bei Kochkursen gilt zudem folgende Regelung: Lebensmittelumlagen, die mit der Kursleitung abgerechnet werden, werden Ihnen bei einer Abmeldung vom Kurs von 0 bis zu 2 Tagen vor Kursbeginn zusätzlich zur Kursgebühr in Rechnung gestellt, - bei Halbtags- und Tagesfahrten: bis zu 14 Tagen vor Beginn 6 Euro, danach – es sei denn, Sie stellen eine Ersatzteilnehmerin – müssen Sie die volle Gebühr bezah-len, - bei Bildungsurlauben (AwbG-Seminare): bis 30 Tage vor Beginn 15 Euro, bis 14 Tage vor Beginn bezahlen Sie die halbe Gebühr, danach die volle Gebühr, - bei Studienreisen: Hierfür gelten besondere Rücktrittsbedingungen, die Sie mit den Reiseunterlagen erhalten. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig schriftlich abmelden, besteht die volle Zahlungsverpflichtung auch dann, wenn Sie das Weiterbildungsangebot nicht in Anspruch nehmen.

9. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Schlussbestimmungen und Datenschutz
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.
(3) Die Bestimmungen zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der VHS.

11. Widerrufsrecht
(1) Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VHS Menden-Hemer-Balve, Untere Promenade 28, 58706 Menden, Telefax: 02373/9471380, info@vhs-mhb.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mittei-lung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

VHS Menden-Hemer-Balve

Untere Promenade 28 | 58706 Menden
Tel: 02373/94713-0
Fax: 02373/94713-80
E-Mail: info@vhs-mhb.de

Öffnungszeiten

Menden: Mo-Mi: 9-12 Uhr + 14.30-16 Uhr
Do: 9-12 Uhr + 14.30-17.30 Uhr  I  Fr: 9-12 Uhr
Hemer: Mo-Fr 9-12 Uhr
Balve: Mo+Di: 10-12 Uhr  I  Do: 15-17 Uhr