Richtig beraten - gut finanziert!

Ihre Teilnahme ist wichtig.

Dafür bieten wir eine große Bandbreite an Beratungs- und Finanzierungsleistungen an. Viele dieser Leistungen werden vom Land oder dem Bund finanziert. Unsere Arbeit ist hier selbstverständlich trägerübergreifend und nicht an unsere Angebote gebunden. Alle Beratungsangebote sind für Sie kostenfrei.

Lassen Sie sich vorher von uns beraten. Wir helfen Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch, den für Sie passenden Kurs zu finden, damit Ihr Einstieg ins Sprachenlernen erfolgreich wird.

Einen Einstufungstest online, mit dem Sie bis zur Stufe A2 auch zu Hause Ihre Kenntnisse testen können, finden Sie im Internet unter cefr-test.cornelsen.de.
Bringen Sie die Testergebnisse zu Ihrem persönlichen Beratungsgespräch mit!

Ansprechpartner für den Fachbereich Sprachen:
Melanie Wirtz, 02373 / 94713-17, m.wirtz@vhs-mhb.de

NTEGRATIONSKURSE I DEUTSCHKURSE

 

Bitte kommen Sie zu unseren offenen Beratungsterminen ins Haus der Bonifatiusschule, Margueritenweg 5, Menden:

Bringen Sie, wenn möglich, mit: Personalausweis, Nachweis vom Jobcenter: „Bestätigung über die Teilnahme am Integrationskurs“

 

Sprachtest

 

Wir klassifizieren unsere Kurse mit dem Europäischen Referenzrahmen. Hier erhalten Sie eine Einschätzungshilfe bezüglich Ihrer Kenntnisse.

Sprachtest

 

Deutsch lernen

 

Sie möchten Deutsch lernen, oder Ihr Deutsch verbessern? Wir führen eine Vielzahl an Kursen durch. Diese können Sie über unser Programm buchen. Auch in vielen Familienzentren können Sie Deutschkurse besuchen.

Wir informieren Sie gerne!

Hier geht es zum Bamf, und einer Auflistung aller Träger!

 

Egal ob Sie Fragen zu den Kursinhalten oder zu Teilnahmevoraussetzungen haben oder nicht genau wissen, welcher Kurs der richtige ist - wir helfen Ihnen gern.

Ansprechpartnerin
Lina Bargon, 02373 / 94713-16, l.bargon@vhs-mhb.de

Wichtiges in Kürze:
In allen Computerkursen haben Sie eine Einzelplatzgarantie.
Um optimales Lernen zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl auf maximal 10 bzw. 16 Personen begrenzt.
Wir bieten Ihnen leistungsfähige PCs in modernen Unterrichtsräumen, kompetente Kursleitende und qualifizierte Beratung.

Wir verwenden Schulungsunterlagen des Herdt-Verlages. Unter www.herdt4you.de können Sie diese bestellen.

Am Ende eines Computerkurses erhalten Sie eine ausführliche Teilnahmebescheinigung.
Außerdem besteht die Möglichkeit, das Europäische Xpert-Zertifikat zu erwerben.

Ihr Link zum Erwerb von EDV-Programmen mit Vergünstigungen

Erwerb von EDV-Programmen

Lehrganssysteme der beruflichen Bildung

Europäische Prüfungszentrale Hannover

Schülerinnen und Schüler verlassen teilweise die Regelschule ohne oder mit einem unzureichenden Schulabschluss. Die VHS bietet die zweite Chance, einen ersten bzw. höheren staatlich anerkannten Schulabschluss nachträglich zu erwerben.
Der Unterrichtsstoff richtet sich nach den Kernlehrplänen der Klassen 9 und 10, wobei die Lebens- und Berufserfahrungen der Teilnehmer:innen berücksichtigt werden.

VORKURS zum HAUPTSCHULABSCHLUSS

 

In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch bereiten wir Sie auf den einjährigen Lehrgang zum Erwerb des Hauptschulabschlusses vor.

 

HAUPTSCHULABSCHLUSS

 

Der Unterricht findet montags bis donnerstags sowie an den meisten Freitagen in der Zeit von 17.30 - 20.30 Uhr statt. In den Schulferien wird kein Unterricht erteilt.
Es werden die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Geschichte, Biologie und Prakt. Philosophie unterrichtet.

 

MITTLERER SCHULABSCHLUSS (FACHOBERSCHULREIFE)

 

Die VHS erhebt eine Verwaltungspauschale von 60 Euro für den gesamten Lehrgang.
Eine Anmeldung für die Schulabschlüsse ist nur nach vorheriger persönlicher Beratung möglich.
 

Ansprechpartnerin: Melanie Wirtz, 02373 / 94713-17, m.wirtz@vhs-mhb.de
 

Seit dem 2. Februar 2026 kann man den Bildungsscheck 2.0 online beantragen.

Wer kann den Bildungsscheck beantragen?

  • Nur einzelne Personen können den Bildungsscheck beantragen.

Wie beantragt man den Bildungsscheck?

Gibt es eine Beratung?

  • Der Bildungsscheck wird ohne persönliche Beratung ausgegeben.
  • Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie sich melden bei der G.I.B.:
  • Die Hilfe ist zum Beispiel da:
    • wenn das Online-Portal schwer zu bedienen ist
    • oder wenn der Antrag besonders kompliziert ist

Servicezeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08:00–16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–14:00 Uhr

Wer bekommt die Förderung?

  • Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr Jahreseinkommen ist höchstens 50.000 Euro.
  • Bei Ehepaaren (gemeinsame Steuer): höchstens 100.000 Euro.
  • Der Antrag ist einmal pro Jahr möglich.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Für den Antrag müssen Sie diese Unterlagen hochladen:

  • Einkommensteuerbescheid
    • Er darf nicht älter als 2 Jahre sein.
  • Teilnahmebestätigung
    • Das Formular bekommen Sie im Online-Portal.
  • Rechnung vom Weiterbildungsanbieter.

Mehr Informationen

Hier finden Sie weitere Infos zum Bildungsscheck 2.0:

Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht es Schüler:innen unter 18 Jahren, die Unterstützungsleistungen über das JobCenter (Hartz IV) oder das Sozialamt beziehen, an Bildungs- und Freizeitveranstaltungen teilzunehmen. Die Höhe der Unterstützung beträgt 10 EUR monatlich bzw. 120 EUR jährlich. Auch für Veranstaltungen der VHS können Sie diese Finanzierungsmöglichkeit nutzen.

So beantragen Sie die Unterstützung: 

Empfänger:innen von Hartz IV

 

Leistungsempfänger:innen beantragen die Finanzierung bei Ihrem JobCenter. Dieses genehmigt die Leistung und rechnet direkt mit uns ab.

 

Empfänger:innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag

 

Empfänger:innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag können die Anträge beim Kreissozialamt stellen.
Hierbei können Sie wählen, ob Sie selbst die Kosten zuerst übernehmen und sich den Betrag im Anschluss erstatten lassen, oder ob das Kreissozialamt direkt mit uns abrechnet.

 

Empfänger:innen von Sozialgeld nach SGB XII

 

Empfänger:innen von Sozialgeld nach SGB XII stellen den Antrag direkt bei ihrem örtlichen Sozialamt. Dieses stellt Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung und rechnet direkt mit uns ab.

 

Nähere Informationen und Formulare finden Sie hier.
 

Bildungsurlaub in NRW

Wir bieten in vielen Bereichen Bildungsurlaube nach dem AWbG NRW an.
Im Programmheft sind sie mit "BU" markiert.
Wir beraten Sie gerne dazu.

Ihr Recht:

  • Für Arbeiter:innen und Angestellte in NRW (nicht für Azubis und Beamte)
  • Betrieb/Dienststelle mit mindestens 10 Mitarbeitenden
  • 5 Tage pro Jahr bezahlte Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung
  • Auch Arbeitslose, Hausfrauen/-männer und Rentner:innen dürfen teilnehmen

Wichtig:

  • Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber sein
  • Am besten 7 Wochen vorher einreichen
  • Arbeitgeber muss den Empfang bestätigen

Teilnehmende aus anderen Bundesländern:

  • Jedes Bundesland hat eigene Regeln
  • Wir versuchen, die Genehmigung zu bekommen – ohne Garantie
  • Manche Bundesländer verlangen Gebühren → evtl. Weiterberechnung an Sie

Infos & Unterlagen: 📞 02373 / 94713-0

Inhaber:innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten je Kurs eine Gebührenermäßigung von 10% auf die jeweilige Teilnehmergebühr.

Eine Kopie der Ehrenamtskarte muss der Anmeldung beigefügt werden!

Infos zur Ehrenamtskarte vom Land NRW gibt es hier!

Für Menschen mit geringem Einkommen gewährt die VHS Menden-Hemer-Balve folgende Zuschüsse und Ermäßigungen:

Zuschussvoraussetzungen:

 

Die VHS zahlt an Kursteilnehmer:innen, die Empfänger von SGB II oder SGB XII sind, einen Zuschuss zu den Kursgebühren.
Ein Zuschuss wird nur im Rahmen des Haushaltsplans gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Zuschussfähige Kosten:

 

Grundsätzlich sind die Kursgebühren aller angebotenen Kurse der VHS zuschussfähig. Bezuschusst wird ein Kurs pro Semester. Ausgenommen von der Bezuschussung sind Exkursionen, Besichtigungen, Studienfahrten und Studienreisen, Einzelveranstaltungen, alle Angebote der "Jungen VHS" und im Programm besonders gekennzeichnete Kurse.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der jeweiligen Kursgebühr. Er wird auf Antrag nach Abschluss des jeweiligen Kurses und nur dann gewährt, wenn Kursteilnehmer:innen mindestens an 80 % des Kurses teilgenommen haben.
Zuschüsse von anderen Stellen sind von den zuschussfähigen Kosten abzusetzen.

 

Antragsverfahren:

 

Der Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses ist vor Beginn des jeweiligen Kurses auf einem besonderen Antragsformular zu stellen. Dem Antrag sind Nachweise über das Vorliegen von SGB II oder SGB XII beizufügen.
Der Zuschuss wird bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Kursabschluss ausgezahlt.

 

Ermäßigungen:

 

Inhaber:innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten je Kurs eine Gebührenermäßigung von 10 % auf die jeweilige Teilnehmergebühr. Eine Kopie der Ehrenamtskarte muss der Anmeldung beigefügt werden.
Ermäßigung „Junge VHS“: Bei Teilnahme mehrerer eigener Kinder am gleichen Kurs beträgt die Gebühr ab dem zweiten Kind 50 % (ggf. zzgl. Material- und sonstiger Seminarkosten)
Sonstige individuelle Ermäßigungen: Bei Vorliegen besonderer Härtefälle kann ein Antrag auf Ermäßigung bei der Volkshochschulleitung gestellt werden.

 

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