Richtig beraten - gut finanziert!

Ihre Teilnahme ist wichtig.

Dafür bieten wir eine große Bandbreite an Beratungs- und Finanzierungsleistungen an. Viele dieser Leistungen werden vom Land oder dem Bund finanziert. Unsere Arbeit ist hier selbstverständlich trägerübergreifend und nicht an unsere Angebote gebunden. Alle Beratungsangebote sind für Sie kostenfrei.

Sie erhalten nachfolgend aufgeführte Gebührenermäßigungen oder Zuschüsse: Bezieherinnen von SGB II und SGB XII-Leistungen: Die VHS Menden-Hemer-Balve zahlt an Kursteilnehmerinnen, die Bezieherinnen von SGB II oder SGB XII – Leistungen sind, einen Zuschuss zu den Teilnehmergebühren. Dieser Zuschuss wird nur im Rahmen des Haushaltsplans gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Zuschussfähige Kosten: Bezuschusst wird ein Kurs pro Semester. Ausgenommen von der Bezuschussung sind einige berufsbezogene Qualifizierungen, Exkursionen, Besichtigungen, Studienfahrten, Studienreisen und Einzelveranstaltungen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der jeweiligen Kursgebühr. Nach Abschluss des jeweiligen Kurses wird der Zuschuss nur dann gewährt, wenn Kursteilnehmerinnen mindestens an 80 % des Kurses teilgenommen haben. Zuschüsse von anderen Stellen sind von den zuschussfähigen Kosten abzusetzen. Antragsverfahren: Der Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses ist vor Beginn des jeweiligen Kurses auf einem Antragsformular zu stellen, welches in den Anmeldesekretariaten erhältlich ist. Dem Antrag sind Nachweise über das Vorliegen von SGB II oder SGB XII beizufügen. Der Zuschuss wird bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Kursabschluss ausgezahlt.

NRW-Ehrenamtskarten: Inhaberinnen der Ehrenamtskarte NRW erhalten je Kurs eine Gebührenermäßigung von 10 % auf die jeweilige Teilnehmergebühr. Eine Kopie der Ehrenamtskarte muss der Anmeldung beigefügt werden.

Bildungsscheck: Über den Bildungsscheck erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihrer Weiterbildung von 50 % der Weiterbildungskosten. Voraussetzung ist die Anspruchsberechtigung. Der Bildungsscheck kann nur dann abgerechnet werden und die Ermäßigung gewährt werden, wenn der Kurs durch den Teilnehmenden nicht abgebrochen wird und die zur Abrechnung notwendige Teilnahmedauer nachgewiesen ist. Andernfalls schuldet der Teilnehmende den Kursbeitrag in voller Höhe.

Ermäßigung „Junge VHS“: Bei Teilnahme mehrerer eigener Kinder am gleichen Kurs beträgt die Gebühr ab dem zweiten Kind 50 % (ggf. zzgl. Material- und sonstiger Seminarkosten).

Sonstige individuelle Ermäßigungen: Bei Vorliegen besonderer Härtefälle kann ein Antrag auf Ermäßigung bei der Volkshochschulleitung gestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die finanziellen Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabegesetzes zu nutzen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht es Schüler:innen unter 18 Jahren, die Unterstützungsleistungen über das JobCenter (Hartz IV) oder das Sozialamt beziehen, an Bildungs- und Freizeitveranstaltungen teilzunehmen. Die Höhe der Unterstützung beträgt 10 EUR monatlich bzw. 120 EUR jährlich. Auch für Veranstaltungen der VHS können Sie diese Finanzierungsmöglichkeit nutzen.

So beantragen Sie die Unterstützung: 

Empfänger:innen von Hartz IV

 

Leistungsempfänger:innen beantragen die Finanzierung bei Ihrem JobCenter. Dieses genehmigt die Leistung und rechnet direkt mit uns ab.

 

Empfänger:innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag

 

Empfänger:innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag können die Anträge beim Kreissozialamt stellen.
Hierbei können Sie wählen, ob Sie selbst die Kosten zuerst übernehmen und sich den Betrag im Anschluss erstatten lassen, oder ob das Kreissozialamt direkt mit uns abrechnet.

 

Empfänger:innen von Sozialgeld nach SGB XII

 

Empfänger:innen von Sozialgeld nach SGB XII stellen den Antrag direkt bei ihrem örtlichen Sozialamt. Dieses stellt Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung und rechnet direkt mit uns ab.

 

Nähere Informationen und Formulare finden Sie hier.
 

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