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AGB & Datenschutz                                                                                        131







           ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)                 tigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten
           der VHS Menden-Hemer-Balve (Stand: September 2024)    klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den
                                                                 ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.
           1. Allgemeines                                        (8) Die Nutzung der Barzahlung setzt eine persönliche Anmeldung in einer der
                                                                 Zweigstellen der VHS voraus.
           (1) Diese AGB  gelten für  alle Veranstaltungen der Volkshochschule  (VHS),
           auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durch-   3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin
           geführt werden.
           (2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Ver-  (1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und
           tragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die   Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalterin und der Anmeldenden (Ver-
           VHS nur als Vermittler auf.                           tragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme
           (3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird,   auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der VHS na-
           geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten   mentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf
           gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.  der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen
           (4)  Rechtsgeschäftliche  Erklärungen  (z.B.  Anmeldungen  und  Kündigungen)   Grund verweigern.
           bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zuste-  (2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden
           henden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der   Regelungen sinngemäß.
           Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Tele-  (3) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraus-
           fax 02373/9471380, E-Mail: info@vhs-mhb.de). Erklärungen der VHS genü-  setzungen abhängig machen.
           gen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung   (4) Die VHS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszu-
           verwendet wird.                                       geben. In einem solchen Fall ist die Vertragspartnerin verpflichtet, die Karte
                                                                 mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der VHS auszu-
           2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag      weisen. Geschieht das aus von der Vertragspartnerin zu vertretenden Grün-
                                                                 den nicht, kann die Vertragspartnerin von der Veranstaltung ausgeschlossen
           (1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.  werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten
           (2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Ver-  Entgelts entsteht.
           tragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung
           des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der VHS zustande oder aber   4. Veranstaltungstermin, Gebühr und Ermäßigungen
           dadurch,  dass  die  2-Wochen-Frist  verstreicht,  ohne  dass  die  VHS das  Ver-
           tragsangebot abgelehnt hat.  Voraussetzung  sind  vollständige Angaben  mit   (1) Die Veranstaltungsgebühr wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer
           Klarname und ladungsfähiger Adresse.                  ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der
           (3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin ange-  VHS (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
           geben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der VHS   (2) Die Gebühr wird zum in der Anmeldebestätigung ausgewiesenen Termin
           eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung.   abgebucht. Bei persönlicher Anmeldung mit Barzahlung wird der Betrag so-
           Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.  fort erhoben.
           (4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Zif-  (3) Sie erhalten nachfolgend aufgeführte Gebührenermäßigungen oder Zu-
           fer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen   schüsse: Bezieherinnen von SGB II und SGB XII-Leistungen: Die VHS Menden-
           mündlich oder schriftlich angenommen werden. Es gilt hierbei die Erlaubnis   Hemer-Balve zahlt an Kursteilnehmerinnen, die Bezieherinnen von SGB II oder
           zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren mit nachfolgend aufgeführtem   SGB XII – Leistungen sind, einen Zuschuss zu den Teilnehmergebühren. Dieser
           Lastschriftmandat:  Erteilung  eines  SEPA-Lastschriftmandats  Zahlungsemp-  Zuschuss wird nur im Rahmen des Haushaltsplans gewährt. Ein Rechtsan-
           fänger:  VHS  Menden-Hemer-Balve,  Untere  Promenade  28,  58706  Menden   spruch besteht nicht. Zuschussfähige Kosten: Bezuschusst wird ein Kurs pro
           Gläubiger-Ident.Nr:  DE12VHS00000187060  Mandatsreferenz:  Wird  von  der   Semester. Ausgenommen von der Bezuschussung sind einige berufsbezogene
           VHS vergeben. Hiermit ermächtige ich den Zahlungsempfänger VHS Menden-  Qualifizierungen, Exkursionen, Besichtigungen, Studienfahrten, Studienreisen
           Hemer-Balve, einmalig die zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch   und Einzelveranstaltungen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der jewei-
           Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditin-  ligen Kursgebühr. Nach Abschluss des jeweiligen Kurses wird der Zuschuss nur
           stitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschrif-  dann gewährt, wenn Kursteilnehmerinnen mindestens an 80 % des Kurses teil-
           ten einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit   genommen haben. Zuschüsse von anderen Stellen sind von den zuschussfä-
           dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es   higen Kosten abzusetzen. Antragsverfahren: Der Antrag auf Bewilligung eines
           gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.  Zuschusses ist vor Beginn des jeweiligen Kurses auf einem Antragsformular zu
           (5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die   stellen, welches in den Anmeldesekretariaten erhältlich ist. Dem Antrag sind
           Regelungen der Absätze (2) und (4) nicht berührt.     Nachweise über das Vorliegen von SGB II oder SGB XII beizufügen. Der Zu-
           (6) Die Vertragssprache ist deutsch.                  schuss wird bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Kursabschluss ausgezahlt.
           (7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende Eingabefehler da-  NRW-Ehrenamtskarten: Inhaberinnen der Ehrenamtskarte NRW erhalten je
           durch korrigieren, dass sie den „zahlungspflichtig buchen“-Button nicht betä-  Kurs eine Gebührenermäßigung von 10 % auf die jeweilige Teilnehmergebühr.
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