Richtig beraten - gut finanziert!

Ihre Teilnahme ist wichtig.

Dafür bieten wir eine große Bandbreite an Beratungs- und Finanzierungsleistungen an. Viele dieser Leistungen werden vom Land oder dem Bund finanziert. Unsere Arbeit ist hier selbstverständlich trägerübergreifend und nicht an unsere Angebote gebunden. Alle Beratungsangebote sind für Sie kostenfrei.

Buchen Sie Ihren Sprachkurs nicht ”blind”, sondern lassen Sie sich vorher von uns beraten. Wer sich falsch einstuft, bricht den Kurs oft enttäuscht ab - eine zeitliche und finanzielle Fehlentscheidung, die Sie vermeiden können. Wir helfen Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch, den für Sie passenden Kurs zu finden, damit Ihr Einstieg ins Sprachenlernen erfolgreich wird.

Der Europarat hat einen „Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ festgelegt, in dem sechs Niveaustufen der Sprachbeherrschung beschrieben werden, von „Anfängerkenntnissen“ (A 1) bis zur „nahezu muttersprachlichen Fertigkeit“ (C 2). Die Niveaustufen stehen bei den Kursen in der Überschrift. Über eine detaillierte Beschreibung der Stufen informieren wir Sie ausführlich in unserer Sprachenberatung.

Einen Einstufungstest online, mit dem Sie bis zur Stufe A2 auch zu Hause Ihre Kenntnisse testen können, finden Sie im Internet unter cefr-test.cornelsen.de.
Bringen Sie die Testergebnisse zu Ihrem persönlichen Beratungsgespräch mit!

Ansprechpartner für den Fachbereich Sprachen:
Melanie Wirtz, 02373 / 94713-17, m.wirtz(at)vhs-mhb.de

NTEGRATIONSKURSE I DEUTSCHKURSE

 

Bitte kommen Sie zu unseren offenen Beratungsterminen ins Haus der Bonifatiusschule, Margueritenweg 5, Menden:

Bringen Sie, wenn möglich, mit: Personalausweis, Nachweis vom Jobcenter: „Bestätigung über die Teilnahme am Integrationskurs“

 

Sprachtest

 

Wir klassifizieren unsere Kurse mit dem Europäischen Referenzrahmen. Hier erhalten Sie eine Einschätzungshilfe bezüglich Ihrer Kenntnisse.

Sprachtest

 

Deutsch lernen

 

Sie möchten Deutsch lernen, oder Ihr Deutsch verbessern? Wir führen eine Vielzahl an Kursen durch. Diese können Sie über unser Programm buchen. Auch in vielen Familienzentren können Sie Deutschkurse besuchen.

Zusätzlich bieten wir Ihnen auf unterschiedlichen Sprachebenen international anerkannte Sprachprüfungen an. Wir informieren Sie gerne!

Hier geht es zum Bamf, und einer Auflistung aller Träger!

 

Nutzen Sie vorab die Möglichkeit unserer unverbindlichen Beratung.

Egal ob Sie Fragen zu den Kursinhalten oder zu Teilnahmevoraussetzungen haben oder nicht genau wissen, welcher Kurs der richtige ist - wir helfen Ihnen gern.

Selbstverständlich können Sie auch persönlich vorbeikommen und sich beraten lassen. Am besten: Sie vereinbaren vorab einen Termin.

Ansprechpartnerin
Lina Bargon, 02373 / 94713-16, l.bargon(at)vhs-mhb.de

Wichtiges in Kürze:
In allen Computerkursen haben Sie eine Einzelplatzgarantie.
Um optimales Lernen zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl auf maximal 10 bzw. 16 Personen begrenzt.
Wir bieten Ihnen leistungsfähige PCs in modernen Unterrichtsräumen, kompetente Kursleitende und qualifizierte Beratung.

Wir verwenden Schulungsunterlagen des Herdt-Verlages. Unter www.herdt4you.de können Sie diese bestellen.

Am Ende eines Computerkurses erhalten Sie eine ausführliche Teilnahmebescheinigung.
Außerdem besteht die Möglichkeit, das Europäische Xpert-Zertifikat zu erwerben.

Ihr Link zum Erwerb von EDV-Programmen mit Vergünstigungen: Erwerb von EDV-Programmen

Lehrganssysteme der beruflichen Bildung: Europäische Prüfungszentrale Hannover

Schülerinnen und Schüler verlassen teilweise die Regelschule ohne oder mit einem unzureichenden Schulabschluss. Andere benötigen im Sinne des lebensbegleitenden Lernens für das Erreichen ihrer Ziele einen höheren Schulabschluss. Die VHS bietet die zweite Chance, einen ersten bzw. höheren staatlich anerkannten Schulabschluss nachträglich zu erwerben.
Der Unterrichtsstoff richtet sich nach den Kernlehrplänen der Klassen 9 und 10, wobei die Lebens- und Berufserfahrungen der Teilnehmer:innen berücksichtigt werden.

VORKURS zum HAUPTSCHULABSCHLUSS

 

In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch bereiten wir Sie auf den einjährigen Lehrgang zum Erwerb des Hauptschulabschlusses vor.

 

HAUPTSCHULABSCHLUSS

 

Der Unterricht findet montags bis donnerstags sowie an den meisten Freitagen in der Zeit von 17.30 - 20.30 Uhr statt. In den Schulferien wird kein Unterricht erteilt.
Es werden die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Geschichte, Biologie und Prakt. Philosophie unterrichtet.

 

MITTLERER SCHULABSCHLUSS (FACHOBERSCHULREIFE)

 

Die VHS erhebt eine Verwaltungspauschale von 60 Euro für den gesamten Lehrgang.
Eine Anmeldung für die Schulabschlüsse ist nur nach vorheriger persönlicher Beratung möglich.
Schon gewusst? Unter www.vhs-lernportal.de (Vorbereitung auf den Schulabschluss) finden sie Selbstlernübungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Die Lerninhalte bieten einen Querschnitt des Lernstoffs zur Erreichung eines Schulabschlusses.

 

Ansprechpartnerin: Melanie Wirtz, 02373 / 94713-17, m.wirtz(at)vhs-mhb.de
 

Seit dem 2.2.2026 besteht die Möglichkeit, einen Bildungscheck 2.0 online zu beantragen. Wie genau geht das?

  • Es besteht nur noch der individuelle Zugang, um einen Bildungsscheck 2.0 beantragen zu können. Somit können nur Einzelpersonen einen BS 2.0 beantragen und es gibt kein betriebliches Förderprogramm mehr.
  • Die Beantragung des BS 2.0 erfolgt über das ESF-Online-Portal, welches Sie unter folgendem Link finden: https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do
  • Der BS 2.0 wir ohne Beratung ausgegeben. Optional gibt es ein Servicetelefon der G.I.B. und eine E-Mailadresse. Diese stehen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, die Unterstützung bei der Antragstellung, insbesondere im „Handling“ des Antragsportals benötigen oder bei denen es sich um einen besonders komplexen Fall im Hinblick auf die Förderfähigkeit handelt.
    • Servicetelefon: 02041 767 555
    • E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de
    • Servicezeiten: Mo.-Do.: 08:00-16:00 Uhr und Fr.: 08:00-14:00 Uhr

 Kriterien der Förderung: 

  • Förderfähig sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
  • Die Antragstellung kann 1x pro Kalenderjahr erfolgen.
  • Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro.
  • Gefördert werden Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.

 Erforderliche Nachweise für die Antragstellung:

  • Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
  • Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
  • Rechnung des Weiterbildungsanbieters

Weitere Informationen rund um den Bildungsscheck 2.0 finden Sie unter: 

Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht es Schüler:innen unter 18 Jahren, die Unterstützungsleistungen über das JobCenter (Hartz IV) oder das Sozialamt beziehen, an Bildungs- und Freizeitveranstaltungen teilzunehmen. Die Höhe der Unterstützung beträgt 10 EUR monatlich bzw. 120 EUR jährlich. Auch für Veranstaltungen der VHS können Sie diese Finanzierungsmöglichkeit nutzen.

So beantragen Sie die Unterstützung: 

Empfänger:innen von Hartz IV

 

Leistungsempfänger:innen beantragen die Finanzierung bei Ihrem JobCenter. Dieses genehmigt die Leistung und rechnet direkt mit uns ab.

 

Empfänger:innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag

 

Empfänger:innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag können die Anträge beim Kreissozialamt stellen.
Hierbei können Sie wählen, ob Sie selbst die Kosten zuerst übernehmen und sich den Betrag im Anschluss erstatten lassen, oder ob das Kreissozialamt direkt mit uns abrechnet.

 

Empfänger:innen von Sozialgeld nach SGB XII

 

Empfänger:innen von Sozialgeld nach SGB XII stellen den Antrag direkt bei ihrem örtlichen Sozialamt. Dieses stellt Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung und rechnet direkt mit uns ab.

 

Nähere Informationen und Formulare finden Sie hier.
 

Wir führen in unterschiedlichen Bildungsbereichen Bildungsurlaube nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW durch. Diese sind im Programmheft mit "BU" gekennzeichnet. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.

Das Recht auf Weiterbildungsurlaub
Arbeiter und Angestellte (keine Auszubildende und Beamte) in Nordrhein-Westfalen haben in Betrieben und Dienststellen ab zehn Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der politischen oder beruflichen Weiterbildung. Der Anspruch erstreckt sich auf 5 Tage pro Jahr. Während dieser Zeit wird das volle Arbeitsentgelt weitergezahlt. Auch Arbeitslose, Hausfrauen und Rentner können an Bildungsurlaubsveranstaltungen teilnehmen.

Leitfaden „Der Weg zum Bildungsurlaub“ (inkl. Musterschreiben am Ende)

Was Sie beachten müssen

Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mindestens 6 Wochen vor Beginn des Seminars beim Arbeitgeber schriftlich eingegangen sein.
Damit der Antrag fristgerecht beim Arbeitgeber eingeht, sollten Ihre Unterlagen bereits 7 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss den Empfang quittieren.

Infos und Seminarunterlagen erhältlich unter 02373 / 94713-0.

Wichtige Information für Teilnehmende aus anderen Bundesländern

Jedes Bundesland hat ihre eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Bildungsurlauben. Da wir auch zahlreiche Teilnehmende aus anderen Bundeländern haben, sind wir selbstverständlich bestrebt, auf Nachfrage unsere Bildungsveranstaltungen auch dort genehmigen zu lassen. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, da ggf. dieses Verfahren etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte beachten Sie hierzu:
Eine Garantie für die Genehmigung der Veranstaltungen in anderen Bundesländern kann leider nicht übernommen werden. Manche Bundesländer erheben eine Gebühr für die Genehmigung von Bildungsveranstaltungen. Ggf. müssen wir Ihnen diese Gebühr in Rechnung stellen. Wir informieren Sie selbstverständlich im Vorfeld über diese Kosten.

Übersicht der Bildungsurlaube im Netz

Inhaber:innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten je Kurs eine Gebührenermäßigung von 10% auf die jeweilige Teilnehmergebühr.

Eine Kopie der Ehrenamtskarte muss der Anmeldung beigefügt werden!

Infos zur Ehrenamtskarte vom Land NRW gibt es hier!

Für Menschen mit geringem Einkommen gewährt die VHS Menden-Hemer-Balve folgende Zuschüsse und Ermäßigungen:

Zuschussvoraussetzungen:

 

Die Volkshochschule des Verbandes für die VHS Menden-Hemer-Balve zahlt an Kursteilnehmer:innen, die Empfänger von SGB II oder SGB XII sind, einen Zuschuss zu den Kursgebühren.
Ein Zuschuss wird nur im Rahmen des Haushaltsplans gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Zuschussfähige Kosten:

 

Grundsätzlich sind die Kursgebühren aller angebotenen Kurse der VHS zuschussfähig. Bezuschusst wird ein Kurs pro Semester. Ausgenommen von der Bezuschussung sind Exkursionen, Besichtigungen, Studienfahrten und Studienreisen, Einzelveranstaltungen, alle Angebote der "Jungen VHS" und im Programm besonders gekennzeichnete Kurse.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der jeweiligen Kursgebühr. Er wird auf Antrag nach Abschluss des jeweiligen Kurses und nur dann gewährt, wenn Kursteilnehmer:innen mindestens an 80 % des Kurses teilgenommen haben.
Zuschüsse von anderen Stellen sind von den zuschussfähigen Kosten abzusetzen.

 

Antragsverfahren:

 

Der Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses ist vor Beginn des jeweiligen Kurses auf einem besonderen Antragsformular zu stellen. Dem Antrag sind Nachweise über das Vorliegen von SGB II oder SGB XII beizufügen.
Der Zuschuss wird bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Kursabschluss ausgezahlt.

 

Ermäßigungen:

 

Inhaber:innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten je Kurs eine Gebührenermäßigung von 10 % auf die jeweilige Teilnehmergebühr. Eine Kopie der Ehrenamtskarte muss der Anmeldung beigefügt werden.
Ermäßigung „Junge VHS“: Bei Teilnahme mehrerer eigener Kinder am gleichen Kurs beträgt die Gebühr ab dem zweiten Kind 50 % (ggf. zzgl. Material- und sonstiger Seminarkosten)
Sonstige individuelle Ermäßigungen: Bei Vorliegen besonderer Härtefälle kann ein Antrag auf Ermäßigung bei der Volkshochschulleitung gestellt werden.

 

Sie möchten beraten werden, wie Ihr Abschluss, der im Ausland erworben wurde, in Deutschland anerkannt werden kann?

Die Fachberatung ist Dank finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und dem Europäischen Sozialfonds kostenlos für Sie.

IQ Servicetelefon Berufliche Anerkennung NRW
0201/3101 100
Mo.-Fr., 8.00 bis 18.00 Uhr
 
Weitere Informationen erhalten Sie im folgenden Faltblatt: Flyer Fachberatung Berufliche Anerkennung

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