Zuschussgewährung und Ermäßigungen der Kursgebühren
Für Menschen mit geringem Einkommen gewährt die VHS Menden-Hemer-Balve folgende Zuschüsse und Ermäßigungen:
| Zuschussvoraussetzungen: |
Die Volkshochschule des Verbandes für die VHS Menden-Hemer-Balve zahlt an Kursteilnehmer:innen, die Empfänger von SGB II oder SGB XII sind, einen Zuschuss zu den Kursgebühren.
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| Zuschussfähige Kosten: |
Grundsätzlich sind die Kursgebühren aller angebotenen Kurse der VHS zuschussfähig. Bezuschusst wird ein Kurs pro Semester. Ausgenommen von der Bezuschussung sind Exkursionen, Besichtigungen, Studienfahrten und Studienreisen, Einzelveranstaltungen, alle Angebote der "Jungen VHS" und im Programm besonders gekennzeichnete Kurse.
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| Antragsverfahren: |
Der Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses ist vor Beginn des jeweiligen Kurses auf einem besonderen Antragsformular zu stellen. Dem Antrag sind Nachweise über das Vorliegen von SGB II oder SGB XII beizufügen.
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| Ermäßigungen: |
Inhaber:innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten je Kurs eine Gebührenermäßigung von 10 % auf die jeweilige Teilnehmergebühr. Eine Kopie der Ehrenamtskarte muss der Anmeldung beigefügt werden.
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